Allgemeine Geschäftsbedingungen

TODO: Dieses Gerüst deckt die Struktur ab und muss vor dem Launch von einer Rechtsberatung ausformuliert und geprüft werden (B2B-Fokus, österreichisches Recht).

1. Geltungsbereich

TODO: Anbieter, B2B-Klausel (Angebot richtet sich an Unternehmer i. S. d. § 1 KSchG)

2. Leistungsbeschreibung

Motura erstellt aus einem vom Kunden gelieferten Skript automatisiert ein Erklärvideo in der Corporate Identity des Kunden. Das Preview ist kostenlos und mit Wasserzeichen versehen; die Freischaltung der sauberen Datei sowie Zusatzleistungen sind kostenpflichtig.

3. Zustandekommen des Vertrags, Zahlungsabwicklung

TODO: Merchant-of-Record-Konstellation beschreiben (Vertrag über Zahlungspartner, Rechnungsstellung durch diesen)

4. Mitwirkung und Inhalte des Kunden

TODO: Kunde garantiert Rechte an Skript, Logo, Marke, Abbinder; Freistellungsklausel

5. Nutzungsrechte

TODO: Rechteeinräumung am fertigen Video nach Zahlung; Preview nur zur internen Beurteilung

6. Liefer- und Bearbeitungszeiten

TODO: „ca. 1 Stunde“ als unverbindliche Zielgröße definieren, keine zugesicherte Frist

7. Kostenlose Kontingente und Missbrauch

TODO: Limits (3 Previews / 30 Tage, 6 gesamt) und Sperrrecht bei Missbrauch festhalten

8. Agentur-Abo

TODO: Kontingent (2 Pro-Videos/Monat), Verfall, Zusatzvideos je € 245, monatliche Kündbarkeit

9. Gewährleistung und Haftung

TODO: Haftungsbeschränkung B2B-üblich formulieren

10. Schlussbestimmungen

TODO: Anwendbares Recht (österreichisches Recht), Gerichtsstand